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  • §57a Prüfstelle

Wir überprüfen Ihr Kraftfahrzeug bis 3,5t und Anhänger ungebremst bis 750kg.

Vorteile der §57a-Begutachtung

  • Objektive Diagnose
  • Geringer Kostenbeitrag
  • Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
  • Persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit

Begutachtungszeitraum

  • seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
  • Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre
  • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

ÄNDERUNG: Wegfall des 4-monatigen Toleranzzeitraums für folgende Fahrzeugklassen (J), Taxi, Rettung oder Krankentransport, M2, M3, N1 bis N3, O3, O4, T5, C5

 

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.